RassismusRassismus
stellt neben Sexismus, Antisemitismus, Homophobie und der Ausgrenzung
von Behinderten, Alten und Kranken wohl die markanteste systematische
Diskriminierungsform in unserer Gesellschaft dar. Die wohl
pointierteste Rassismus-Definition stammt von Albert Memmi. Er
schreibt, bei Rassismus gehe es primär um die Festlegung von
Unterschieden und deren Bewertung im Dienste der Rechtfertigung einer
übergeordneten Position. Dieser Grundsatz hat in die meisten neueren
Begriffsdefinitionen Eingang gefunden. Der
Begriff „Rassismus“ entstand in den 1930er Jahren. Seine Schöpfer
wollten damit die Überbewertung des damals gängigen „Rasse“-Konzepts in
der Wissenschaft und Politik kritisieren. Obwohl die Begriffsentstehung
an die heute wissenschaftlich wiederlegte Idee von „Rasse“ gebunden
ist, scheint der Begriff „Rassismus“ auch weiterhin am besten geeignet,
um dieses Phänomen der Moderne zu beschreiben (Terkessidis 1998). Der
Begriff wird allerdings immer wieder kritisch hinterfragt. Robert
Miles bemängelte beispielsweise Ende der 80er-Jahre die oft sehr
unscharfe Verwendung des Begriffs „Rassismus“. Entweder werde der
Begriff übermässig oft verwendet. Rassismus lasse sich dann kaum mehr
von Nationalismus oder Sexismus unterscheiden. Oder das Wort werde in
einem derart engen Sinn gebraucht, dass Rassismus ausschliesslich zum
Problem der „Weissen“ werde (Miles 1991). Zentral in der Theoriearbeit
von Miles ist der Prozess der Rassenkonstruktion, welchen er
„Rassialisierung“ (= die willkürlich Zuschreibung vermeintlich
natürlicher Merkmale) nennt. Die Unterscheidungsmerkmale seien
historisch gewachsen und zufällig ausgewählt. Er zeigt dies unter
anderem anhand des Beispiels schwarze bzw. weisse Hautfarbe als
spezifische Bedeutungsträgerin. Miles meint, ebenso gut hätte man
zwischen Menschen mit einem kleinen und Menschen mit einem grossen Mund
unterscheiden können. Das Unterscheidungsmerkmal sei absolut
willkürlich gewählt. Die „Rassen“-Idee behält aber, obwohl nur
gesellschaftliche Fiktion und keine biologische Realität, ihre Wirkung.
Auch wenn die Gedanken von Miles für die Debatte über den Begriff
„Rassismus“ wichtig sind, konnte sich daher sein Vorschlag, Rassismus
durch Rassialisierung zu ersetzen, nicht durchsetzen. Die
Existenz von menschlichen Rassen als biologisches Phänomen wurde also
in den 60er-Jahren widerlegt. Trotzdem ist „Rasse“ als soziales
Konstrukt weiterhin populär und hat einen grossen Einfluss auf die
Denkweisen vieler Menschen und ihre sozialen Interaktionen. Die
»rassistische Darstellungsform des negativen Anderen« geht dabei meist
mit einer Darstellung des »positiven Eigenen« einher (Miles 1991). Wird
also eine Gruppe bei der Zuordnung zu einer „Rasse“ mit negativ
bewerteten Merkmalen verbunden oder wird einer bestimmten „Rasse“ eine
rational nicht zu erklärende Bedrohung anderer Gruppen zugeschrieben,
muss von Rassismus gesprochen werden. Die
Fachstelle für Rassismusbekämpfung des Bundes (FRB) definiert
entsprechend rassistische Diskriminierung als „jede Praxis, die
Menschen aufgrund physiognomischer Merkmale und/oder ethnischer
Herkunft und/oder kultureller Merkmale (...) und/oder religiöser
Zugehörigkeit Rechte vorenthält, sie ungerecht oder intolerant
behandelt, demütigt, beleidigt, bedroht oder an Leib und Leben
gefährdet.“ Physiognomische Merkmale verweisen auf Hautfarbe und andere
körperliche Charakteristika. Die ethnische Herkunft meint die
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sprachlich und kulturell
einheitlichen Volksgruppe. Zu den kulturellen Merkmalen gehören Sprache
und Name. Die religiöse Zugehörigkeit bezieht sich auf die
Zugehörigkeit zu einer bestimmten Glaubensgemeinschaft. Nicht nur
Menschen mit einem ausländischem Pass, auch Schweizerinnen und
Schweizer können also Opfer von rassistischer Diskriminierung sein -
zum Beispiel, wenn sie einen fremdländisch klingenden Namen tragen,
eine ungewohnte Hautfarbe haben oder einer bestimmten religiösen Gruppe
angehören. Diskriminierung erfolgt nicht immer
direkt, sie besteht nicht nur aus offensichtlicher Benachteiligung oder
Herabwürdigung. Indirekt diskriminieren auch Massnahmen und Regelungen,
die für alle gleich gelten, sich aber auf unterschiedliche ethnische
Gruppen ungleich auswirken. Ungleichbehandlungen aufgrund der Herkunft,
Hautfarbe, Kultur oder Religion können sich mit Diskriminierungen
aufgrund des Geschlechts oder der Zugehörigkeit zu einer sozialen
Schicht überschneiden. Das Phänomen der mehrfachen Diskriminierung
trifft zum Beispiel auf Frauen zu, die gleichzeitig einer ethnischen
Minderheit und einer unteren sozialen Schicht angehören. Was als
rassistische Diskriminierung interpretiert wird, kann in diesem Fall im
Kern beispielsweise Frauenfeindlichkeit darstellen oder ein Verhalten,
das sich gegen die soziale Herkunft einer Person richtet – und
umgekehrt. Im Gegensatz zu Diskriminierungen aufgrund eines einzigen
Merkmals sind Mehrfachdiskriminierungen meist nur in gewissen
Teilaspekten vom Antirassismusgesetz erfasst.
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